Beglaubigte Dari-Übersetzungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Anklageschriften, Urteile, Beschlüsse und Haftbefehle – übersetzt von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer, geliefert binnen 24 Stunden, abgerechnet nach § 11 JVEG.
Kein Expresszuschlag. Vorab als PDF per E-Mail, beglaubigte Ausfertigung per Post.
- Beeidigt und öffentlich bestellt
- Landgericht Stuttgart
- Bearbeitung
- binnen 24 Stunden
- Abrechnung
- § 11 JVEG
- Sprachrichtung
- Deutsch – Dari
Diese Schriftstücke übersetze ich
Spezialisiert auf Straf-, Asyl- und Familienverfahren mit Beteiligten aus Afghanistan. Jede Dokumentart hat eigene Anforderungen – wählen Sie für Details die passende Seite.
- AnklageschriftVollständige oder auszugsweise Übersetzung für die Zustellung an den Angeschuldigten.§ 187 Abs. 2 GVG, §§ 200, 201 StPO
- UrteilStrafurteile, Urteile der Verwaltungsgerichte in Asylsachen, Familien- und Zivilurteile.§ 187 Abs. 2 GVG, § 37 Abs. 3 StPO
- BeschlussHaft-, Bewährungs-, Abschiebungshaft- und Familienbeschlüsse sowie Eilbeschlüsse der Verwaltungsgerichte.§ 187 GVG, §§ 268a, 207 StPO, § 62 AufenthG, FamFG
- StrafbefehlStrafbefehl samt Rechtsbehelfsbelehrung, damit die Einspruchsfrist wirksam beginnt.§ 187 Abs. 2 GVG, §§ 409, 410 StPO
- HaftbefehlHaft-, Vollstreckungs- und Sicherungshaftbefehle mit Belehrungen – auf Wunsch am selben Tag.§ 114a, § 114b StPO, § 187 Abs. 2 GVG
- Ladung und BelehrungLadungen zur Hauptverhandlung, Zeugenladungen, Rechtsmittel- und Bewährungsbelehrungen.§§ 35a, 216, 268a StPO
- Schreiben der StaatsanwaltschaftEinstellungsverfügungen, Anhörungen, Vollstreckungsschreiben und Ladungen zum Strafantritt.§§ 153a, 170 Abs. 2 StPO, StVollstrO
So läuft ein Auftrag ab
Ohne Formular und ohne Registrierung. Ihre übliche Übersendungsverfügung genügt.
Übermitteln
Schriftstück per E-Mail, Fax oder Post senden – mit Aktenzeichen und gewünschter Frist.
Eingang bestätigt
Sie erhalten binnen kurzer Zeit eine Bestätigung mit verbindlichem Liefertermin.
Vorab per E-Mail
Die fertige Übersetzung kommt binnen 24 Stunden als PDF für die sofortige Zustellung.
Beglaubigt per Post
Die Ausfertigung mit Stempel, Unterschrift und Kostenrechnung nach JVEG folgt per Post.
Express ohne Aufpreis
Verzögerte Übersetzungen halten Zustellungen, Fristen und Haftprüfungen auf. Deshalb ist die Bearbeitung binnen 24 Stunden bei mir der Normalfall – nicht die Ausnahme. Haftbefehle und Beschlüsse in Haftsachen bearbeite ich auf Wunsch noch am Tag des Eingangs.
Beglaubigt und gerichtsfest
Jede Übersetzung trägt einen Bestätigungsvermerk über Richtigkeit und Vollständigkeit, Stempel und Unterschrift und ist fest mit einer Kopie des Ausgangstextes verbunden. Namen werden einheitlich und nach Vorgabe der Akte transkribiert.
Benjamin A. Sadr
Öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die Sprache Dari, Landgericht Stuttgart
Dari ist meine Muttersprache. Seit 2017 arbeite ich als Sprachmittler für deutsche Behörden und Einrichtungen – zunächst als freiberuflicher Dolmetscher für das Polizeipräsidium München, später als Sprach- und Kulturmediator für das Bayerische Zentrum für Transkulturelle Medizin und als Übersetzer für die AWO München.
Mein Studium der Politik- und Kulturwissenschaften des Nahen Ostens an der Ludwig-Maximilians-Universität München habe ich 2020 mit dem Bachelor abgeschlossen; 2021 folgte die Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer an der Hessischen Lehrkräfteakademie.
Seit 2024 bin ich vom Landgericht Stuttgart als Übersetzer für Dari öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Neben Dari spreche ich Paschtu und Farsi als Muttersprachen sowie fließend Englisch; die öffentliche Bestellung gilt für Dari.
Mein Anspruch an jede Übersetzung: Sie soll für die Empfänger verständlich sein, ohne an juristischer Genauigkeit zu verlieren.
Eintrag in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz ansehen
Honorar nach § 11 JVEG
Abgerechnet wird je angefangene 55 Anschläge nach den gesetzlichen Sätzen – transparent und prüfbar. Bei Übersetzungen aus dem Deutschen ins Dari zählt nach § 11 Abs. 2 JVEG der deutsche Ausgangstext.
| Text liegt vor als | regulär | besonders erschwert |
|---|---|---|
| editierbare Datei | 1,95 € | 2,15 € |
| Scan, Fax oder Papier | 2,15 € | 2,30 € |
Häufige Fragen von Geschäftsstellen
Wer kann Sie beauftragen?
Gerichte aller Gerichtsbarkeiten, Staatsanwaltschaften, Polizei- und Vollstreckungsbehörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Übersetzungsbüros, die einen beeidigten Dari-Übersetzer benötigen. Die Abrechnung gegenüber Justizbehörden erfolgt nach JVEG.
Wie schnell erhalten wir die Übersetzung?
Schriftstücke bis ca. 15 Seiten in der Regel binnen 24 Stunden nach Eingang, Haftsachen auf Wunsch am selben Tag. Die Übersetzung kommt vorab als PDF per E-Mail, die beglaubigte Ausfertigung per Post.
Kostet die Eilbearbeitung extra?
Nein. Es wird ausschließlich nach § 11 JVEG abgerechnet. Einen Expresszuschlag außerhalb des Gesetzes gibt es nicht.
Ist die Übersetzung beglaubigt?
Ja. Jede Übersetzung wird von mir als öffentlich bestelltem und allgemein beeidigtem Übersetzer (Landgericht Stuttgart) mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen und fest mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden.
In welcher Form können wir Dokumente schicken?
Per E-Mail als PDF oder Word-Datei, per Fax oder per Post. Editierbare Dateien senken nach § 11 Abs. 1 JVEG das Honorar.
Sind die Unterlagen vertraulich?
Ja. Als allgemein beeidigter Übersetzer bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unterlagen werden ausschließlich für den Auftrag verwendet und nach Abschluss gelöscht bzw. vernichtet, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Schriftstück übermitteln
Mo–Fr 8–20 Uhr, Eilsachen nach Absprache auch am Wochenende. Für Haftsachen bitte zusätzlich kurz anrufen.
Schriftstücke einfach mit Begleitverfügung faxen.