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Beglaubigte Dari-Übersetzungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Anklageschriften, Urteile, Beschlüsse und Haftbefehle – übersetzt von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer, geliefert binnen 24 Stunden, abgerechnet nach § 11 JVEG.

Kein Expresszuschlag. Vorab als PDF per E-Mail, beglaubigte Ausfertigung per Post.

Beeidigt und öffentlich bestellt
Landgericht Stuttgart
Bearbeitung
binnen 24 Stunden
Abrechnung
§ 11 JVEG
Sprachrichtung
Deutsch – Dari

So läuft ein Auftrag ab

Ohne Formular und ohne Registrierung. Ihre übliche Übersendungsverfügung genügt.

  1. Übermitteln

    Schriftstück per E-Mail, Fax oder Post senden – mit Aktenzeichen und gewünschter Frist.

  2. Eingang bestätigt

    Sie erhalten binnen kurzer Zeit eine Bestätigung mit verbindlichem Liefertermin.

  3. Vorab per E-Mail

    Die fertige Übersetzung kommt binnen 24 Stunden als PDF für die sofortige Zustellung.

  4. Beglaubigt per Post

    Die Ausfertigung mit Stempel, Unterschrift und Kostenrechnung nach JVEG folgt per Post.

Express ohne Aufpreis

Verzögerte Übersetzungen halten Zustellungen, Fristen und Haftprüfungen auf. Deshalb ist die Bearbeitung binnen 24 Stunden bei mir der Normalfall – nicht die Ausnahme. Haftbefehle und Beschlüsse in Haftsachen bearbeite ich auf Wunsch noch am Tag des Eingangs.

Mehr zur Express-Übersetzung

Beglaubigt und gerichtsfest

Jede Übersetzung trägt einen Bestätigungsvermerk über Richtigkeit und Vollständigkeit, Stempel und Unterschrift und ist fest mit einer Kopie des Ausgangstextes verbunden. Namen werden einheitlich und nach Vorgabe der Akte transkribiert.

Mehr zur beglaubigten Übersetzung

Benjamin A. Sadr, öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für Dari

Benjamin A. Sadr

Öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die Sprache Dari, Landgericht Stuttgart

Dari ist meine Muttersprache. Seit 2017 arbeite ich als Sprachmittler für deutsche Behörden und Einrichtungen – zunächst als freiberuflicher Dolmetscher für das Polizeipräsidium München, später als Sprach- und Kulturmediator für das Bayerische Zentrum für Transkulturelle Medizin und als Übersetzer für die AWO München.

Mein Studium der Politik- und Kulturwissenschaften des Nahen Ostens an der Ludwig-Maximilians-Universität München habe ich 2020 mit dem Bachelor abgeschlossen; 2021 folgte die Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer an der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Seit 2024 bin ich vom Landgericht Stuttgart als Übersetzer für Dari öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Neben Dari spreche ich Paschtu und Farsi als Muttersprachen sowie fließend Englisch; die öffentliche Bestellung gilt für Dari.

Mein Anspruch an jede Übersetzung: Sie soll für die Empfänger verständlich sein, ohne an juristischer Genauigkeit zu verlieren.

Eintrag in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz ansehen

Honorar nach § 11 JVEG

Abgerechnet wird je angefangene 55 Anschläge nach den gesetzlichen Sätzen – transparent und prüfbar. Bei Übersetzungen aus dem Deutschen ins Dari zählt nach § 11 Abs. 2 JVEG der deutsche Ausgangstext.

Sätze und Honorarrechner ansehen

Text liegt vor alsregulärbesonders erschwert
editierbare Datei1,95 €2,15 €
Scan, Fax oder Papier2,15 €2,30 €

Häufige Fragen von Geschäftsstellen

Wer kann Sie beauftragen?

Gerichte aller Gerichtsbarkeiten, Staatsanwaltschaften, Polizei- und Vollstreckungsbehörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Übersetzungsbüros, die einen beeidigten Dari-Übersetzer benötigen. Die Abrechnung gegenüber Justizbehörden erfolgt nach JVEG.

Wie schnell erhalten wir die Übersetzung?

Schriftstücke bis ca. 15 Seiten in der Regel binnen 24 Stunden nach Eingang, Haftsachen auf Wunsch am selben Tag. Die Übersetzung kommt vorab als PDF per E-Mail, die beglaubigte Ausfertigung per Post.

Kostet die Eilbearbeitung extra?

Nein. Es wird ausschließlich nach § 11 JVEG abgerechnet. Einen Expresszuschlag außerhalb des Gesetzes gibt es nicht.

Ist die Übersetzung beglaubigt?

Ja. Jede Übersetzung wird von mir als öffentlich bestelltem und allgemein beeidigtem Übersetzer (Landgericht Stuttgart) mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen und fest mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden.

In welcher Form können wir Dokumente schicken?

Per E-Mail als PDF oder Word-Datei, per Fax oder per Post. Editierbare Dateien senken nach § 11 Abs. 1 JVEG das Honorar.

Sind die Unterlagen vertraulich?

Ja. Als allgemein beeidigter Übersetzer bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unterlagen werden ausschließlich für den Auftrag verwendet und nach Abschluss gelöscht bzw. vernichtet, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.

Sie sind ein Übersetzungsbüro? Informationen zur Zusammenarbeit für Übersetzungsbüros

Schriftstück übermitteln

Mo–Fr 8–20 Uhr, Eilsachen nach Absprache auch am Wochenende. Für Haftsachen bitte zusätzlich kurz anrufen.

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