Gesetzliche Sätze
| Honorar je angefangene 55 Anschläge | regulär | besonders erschwert |
|---|---|---|
| Text in editierbarer elektronischer Form (Grundhonorar) | 1,95 € | 2,15 € |
| Text nicht editierbar, z. B. Scan, Fax, Papier (erhöhtes Honorar) | 2,15 € | 2,30 € |
| Mindesthonorar je Auftrag | 20,00 € | |
Stand: § 11 JVEG in der Fassung des KostBRÄG 2025, gültig seit 1. Juni 2025.
Wie gezählt wird
Grundsätzlich ist der Text in der Zielsprache maßgebend. Werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, zählt der Ausgangstext (§ 11 Abs. 2 JVEG). Da Dari in arabischer Schrift geschrieben wird, richtet sich das Honorar bei Übersetzungen aus dem Deutschen ins Dari nach den Anschlägen des deutschen Ausgangstextes – das ist für Sie vorab exakt bestimmbar.
Sind mehrere Texte zu übersetzen, wird das Honorar für jeden Text gesondert bestimmt (§ 11 Abs. 3 JVEG).
Wann der erhöhte Satz in Betracht kommt
§ 11 Abs. 1 S. 3 JVEG nennt als Beispiele für eine besonders erschwerte Übersetzung die häufige Verwendung von Fachausdrücken, schwere Lesbarkeit, besondere Eilbedürftigkeit und eine in Deutschland selten vorkommende Fremdsprache. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, beurteilt die heranziehende Stelle im Einzelfall. In der Kostenrechnung weise ich die Gründe nachvollziehbar aus.
Senken Sie die Kosten: editierbare Datei senden
Liegt das Schriftstück als Word-Datei oder durchsuchbares PDF vor, gilt der niedrigere Grundsatz. Senden Sie daher nach Möglichkeit die Datei aus Ihrem Fachverfahren statt eines Scans.
Honorarrechner
Zur unverbindlichen Orientierung vor der Beauftragung:
Kostenrechnung
Mit der beglaubigten Ausfertigung erhalten Sie eine prüffähige Kostenrechnung mit Aktenzeichen, Anschlagzahl, angewandtem Satz und gegebenenfalls Auslagen für Ausfertigungen (§ 7 JVEG) und Porto. Die Umsatzsteuer wird erstattet, soweit sie anfällt (§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 JVEG).
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie andere Auftraggeber außerhalb der Justiz erhalten auf Anfrage ein individuelles Angebot, das sich an den JVEG-Sätzen orientiert.
Häufige Fragen
Wird der deutsche oder der Dari-Text gezählt?
Bei Übersetzungen aus dem Deutschen ins Dari zählt nach § 11 Abs. 2 S. 2 JVEG der deutsche Ausgangstext, weil nur dieser lateinische Schriftzeichen verwendet.
Gibt es ein Mindesthonorar?
Ja. Für eine oder mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt das Honorar mindestens 20 Euro (§ 11 Abs. 3 JVEG).
Fällt für Express ein Zuschlag an?
Nein. Abgerechnet wird ausschließlich nach den gesetzlichen Sätzen.