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Übersetzung von Schreiben der Staatsanwaltschaft ins Dari

Ob Einstellung gegen Auflage, Zahlungsaufforderung oder Ladung zum Strafantritt: Wer das Schreiben versteht, kann reagieren. Ich übersetze Verfügungen und Schreiben der Staatsanwaltschaft beglaubigt binnen 24 Stunden.

Ermittlungsverfahren

  • Einstellungsverfügungen nach § 170 Abs. 2 und § 153 StPO
  • Einstellungen gegen Auflagen und Weisungen nach § 153a StPO, einschließlich Zahlungsfristen
  • Anhörungsschreiben und Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung
  • Mitteilungen an Verletzte und Bescheide über Einstellungen

Strafvollstreckung

  • Ladungen zum Strafantritt
  • Zahlungsaufforderungen zur Geldstrafe und Bescheide über Ratenzahlung
  • Hinweise zur Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) und zur Abwendung durch gemeinnützige Arbeit
  • Schreiben zur Vollstreckung von Bewährungsauflagen

Gerade bei Geldstrafen führt fehlendes Verständnis häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen, die vermeidbar gewesen wären. Eine verständliche Übersetzung der Zahlungsaufforderung entlastet Vollstreckungsbehörde und Justizvollzug gleichermaßen.

Auch für Polizei und Ermittlungsbehörden

Die gleiche Leistung steht Polizeidienststellen, Zollbehörden und Finanzbehörden im Steuerstrafverfahren zur Verfügung, soweit sie nach dem JVEG Übersetzer heranziehen.

Beglaubigung und Abrechnung

Die Übersetzung wird als ermächtigter Übersetzer (Landgericht Stuttgart) mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen. Abgerechnet wird ausschließlich nach § 11 JVEG – auch bei Eilbearbeitung ohne Aufschlag. Einzelheiten zur Form finden Sie unter beglaubigte Übersetzung, zum Ablauf unter Express-Übersetzung.

Häufige Fragen

Übersetzen Sie auch Schreiben aus der Strafvollstreckung?

Ja, etwa Ladungen zum Strafantritt, Zahlungsaufforderungen und Hinweise zur Ersatzfreiheitsstrafe.

Können auch Polizeibehörden beauftragen?

Ja. Polizei, Zoll und Finanzbehörden im Steuerstrafverfahren können ebenfalls beauftragen; die Abrechnung erfolgt nach JVEG.

Werden Zahlungsfristen besonders hervorgehoben?

Fristen und Beträge werden exakt so übernommen, wie sie im Original stehen, damit kein Raum für Missverständnisse bleibt.

Weitere Schriftstücke