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Übersetzung von Beschlüssen ins Dari

Beschlüsse greifen oft unmittelbar in die Freiheit oder das Familienleben der Betroffenen ein. Ich übersetze sie beglaubigt und in der Regel binnen 24 Stunden – bei Haftsachen auf Wunsch noch am selben Tag.

Beschlüsse im Strafverfahren

  • Eröffnungsbeschluss (§ 207 StPO) und Beschlüsse über die Haftfortdauer
  • Bewährungsbeschlüsse mit Auflagen und Weisungen (§ 268a StPO)
  • Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56f StGB)
  • Beschlüsse über Unterbringung, Beschlagnahme und Durchsuchung

Freiheitsentziehende Anordnungen sind nach § 187 Abs. 2 GVG in der Regel schriftlich zu übersetzen. Bei Bewährungsbeschlüssen sorgt eine verständliche Übersetzung der Auflagen dafür, dass der Verurteilte sie tatsächlich erfüllen kann – und Widerrufsverfahren gar nicht erst entstehen.

Abschiebungshaft und aufenthaltsrechtliche Beschlüsse

Beschlüsse der Amtsgerichte über Abschiebungs- und Zurückweisungshaft nach § 62 AufenthG in Verbindung mit dem FamFG sind besonders eilbedürftig. Ich übersetze sie vorrangig und, wenn erforderlich, noch am Tag des Eingangs.

Familien- und Betreuungssachen

Beschlüsse zu elterlicher Sorge, Umgang, Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB), Gewaltschutz und Betreuung übersetze ich so, dass die Beteiligten Inhalt und Rechtsbehelfe verstehen.

Eilbeschlüsse der Verwaltungsgerichte

Beschlüsse im vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO, insbesondere in Asylsachen, liefere ich mit Vorrang, da die Fristen hier kurz sind.

Beglaubigung und Abrechnung

Die Übersetzung wird als ermächtigter Übersetzer (Landgericht Stuttgart) mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen. Abgerechnet wird ausschließlich nach § 11 JVEG – auch bei Eilbearbeitung ohne Aufschlag. Einzelheiten zur Form finden Sie unter beglaubigte Übersetzung, zum Ablauf unter Express-Übersetzung.

Häufige Fragen

Wie schnell werden Haftbeschlüsse übersetzt?

Beschlüsse in Haftsachen werden vorrangig bearbeitet; kurze Beschlüsse in der Regel noch am Tag des Eingangs, sonst binnen 24 Stunden.

Werden Auflagen und Weisungen wörtlich übersetzt?

Ja. Auflagen, Weisungen und Fristen werden wortgetreu und vollständig übertragen, damit der Betroffene sie eindeutig versteht.

Übersetzen Sie auch Beschlüsse in Familiensachen?

Ja, Beschlüsse der Familiengerichte zu Sorge, Umgang, Kindeswohl und Gewaltschutz werden beglaubigt ins Dari übersetzt.

Weitere Schriftstücke