Telefon+49 156 78304182 Fax+49 201 85974647 E-Mailauftrag@dari-gericht.de

Express-Übersetzung ins Dari binnen 24 Stunden

In Strafsachen hängen Zustellungen, Fristen und Haftprüfungen an der Übersetzung. Deshalb ist die Lieferung binnen 24 Stunden der Standard – ohne Aufpreis.

Lieferzeiten

SchriftstückÜbliche Lieferzeit
Haftbefehl, Beschluss in Haftsachen, Abschiebungshaftauf Wunsch am Tag des Eingangs
Strafbefehl, Ladung, Belehrung, kurze Verfügungmeist am Tag des Eingangs
Anklageschrift, Urteil, Beschluss bis ca. 15 Seitenbinnen 24 Stunden
Umfangreiche Anklagen und Urteileverbindliche Frist nach Absprache, Teillieferung möglich

Die Frist beginnt mit dem Eingang des vollständigen, lesbaren Schriftstücks. Eingänge nach 20 Uhr gelten als am Folgetag eingegangen, Haftsachen ausgenommen.

Wie die Eilbearbeitung funktioniert

  1. Sie senden das Schriftstück per E-Mail oder Fax und nennen Aktenzeichen und Frist.
  2. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit verbindlichem Liefertermin.
  3. Die fertige Übersetzung kommt vorab als PDF per E-Mail – sie kann sofort zugestellt oder ausgehändigt werden.
  4. Die beglaubigte Ausfertigung mit Stempel und Unterschrift folgt per Post, zusammen mit der Kostenrechnung nach JVEG.

Haftsachen: Bitte rufen Sie zusätzlich unter +49 156 78304182 an. So beginnt die Arbeit sofort und Sie erhalten eine konkrete Uhrzeit.

Kein Expresszuschlag

Abgerechnet wird ausschließlich nach § 11 JVEG. Das Gesetz nennt eine besondere Eilbedürftigkeit als einen der Umstände, unter denen eine Übersetzung als besonders erschwert gelten kann; ob der erhöhte Satz anzuwenden ist, entscheidet die heranziehende Stelle. Darüber hinaus wird nichts berechnet.

Häufige Fragen

Gilt die 24-Stunden-Frist auch am Wochenende?

Haftsachen und angekündigte Eilsachen werden nach Absprache auch am Wochenende bearbeitet. Bitte vorher telefonisch ankündigen.

Was kostet die Eilbearbeitung?

Es fällt kein zusätzlicher Zuschlag an. Abgerechnet wird ausschließlich nach § 11 JVEG.

Bekommen wir die Übersetzung auch elektronisch?

Ja, vorab als PDF per E-Mail. Die beglaubigte Papierfassung folgt per Post.