Lieferzeiten
| Schriftstück | Übliche Lieferzeit |
|---|---|
| Haftbefehl, Beschluss in Haftsachen, Abschiebungshaft | auf Wunsch am Tag des Eingangs |
| Strafbefehl, Ladung, Belehrung, kurze Verfügung | meist am Tag des Eingangs |
| Anklageschrift, Urteil, Beschluss bis ca. 15 Seiten | binnen 24 Stunden |
| Umfangreiche Anklagen und Urteile | verbindliche Frist nach Absprache, Teillieferung möglich |
Die Frist beginnt mit dem Eingang des vollständigen, lesbaren Schriftstücks. Eingänge nach 20 Uhr gelten als am Folgetag eingegangen, Haftsachen ausgenommen.
Wie die Eilbearbeitung funktioniert
- Sie senden das Schriftstück per E-Mail oder Fax und nennen Aktenzeichen und Frist.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit verbindlichem Liefertermin.
- Die fertige Übersetzung kommt vorab als PDF per E-Mail – sie kann sofort zugestellt oder ausgehändigt werden.
- Die beglaubigte Ausfertigung mit Stempel und Unterschrift folgt per Post, zusammen mit der Kostenrechnung nach JVEG.
Haftsachen: Bitte rufen Sie zusätzlich unter +49 156 78304182 an. So beginnt die Arbeit sofort und Sie erhalten eine konkrete Uhrzeit.
Kein Expresszuschlag
Abgerechnet wird ausschließlich nach § 11 JVEG. Das Gesetz nennt eine besondere Eilbedürftigkeit als einen der Umstände, unter denen eine Übersetzung als besonders erschwert gelten kann; ob der erhöhte Satz anzuwenden ist, entscheidet die heranziehende Stelle. Darüber hinaus wird nichts berechnet.
Häufige Fragen
Gilt die 24-Stunden-Frist auch am Wochenende?
Haftsachen und angekündigte Eilsachen werden nach Absprache auch am Wochenende bearbeitet. Bitte vorher telefonisch ankündigen.
Was kostet die Eilbearbeitung?
Es fällt kein zusätzlicher Zuschlag an. Abgerechnet wird ausschließlich nach § 11 JVEG.
Bekommen wir die Übersetzung auch elektronisch?
Ja, vorab als PDF per E-Mail. Die beglaubigte Papierfassung folgt per Post.