Warum die Übersetzung erforderlich ist
Strafbefehle sind in § 187 Abs. 2 GVG ausdrücklich unter den Unterlagen genannt, deren schriftliche Übersetzung in der Regel erforderlich ist. Versteht der Beschuldigte den Strafbefehl nicht, drohen Wiedereinsetzungsanträge und vermeidbare Folgeverfahren.
Was übersetzt wird
- Personalien, Tatvorwurf und angewendete Strafvorschriften
- Festgesetzte Rechtsfolgen: Geldstrafe mit Tagessatzanzahl und -höhe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Einziehung
- Kostenentscheidung und Zahlungsmodalitäten
- Rechtsbehelfsbelehrung über den Einspruch nach § 410 StPO
- Hinweis auf die Ersatzfreiheitsstrafe bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe
Kurze Dokumente, kurze Wege
Strafbefehle umfassen meist nur wenige Seiten. Sie erhalten die Übersetzung in der Regel noch am Tag des Eingangs, spätestens binnen 24 Stunden. Abgerechnet wird nach § 11 JVEG; das gesetzliche Mindesthonorar beträgt 20 Euro je Auftrag.
Bei wiederkehrenden Formulartexten Ihres Gerichts verwende ich durchgehend dieselbe Terminologie – das erleichtert die Prüfung und sorgt für einheitliche Akten.
Beglaubigung und Abrechnung
Die Übersetzung wird als ermächtigter Übersetzer (Landgericht Stuttgart) mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen. Abgerechnet wird ausschließlich nach § 11 JVEG – auch bei Eilbearbeitung ohne Aufschlag. Einzelheiten zur Form finden Sie unter beglaubigte Übersetzung, zum Ablauf unter Express-Übersetzung.
Häufige Fragen
Wird die Rechtsbehelfsbelehrung mit übersetzt?
Ja, immer. Sie ist der wichtigste Teil der Übersetzung, weil sie den Empfänger über die zweiwöchige Einspruchsfrist informiert.
Was kostet die Übersetzung eines Strafbefehls?
Die Abrechnung erfolgt nach § 11 JVEG je angefangene 55 Anschläge, mindestens 20 Euro je Auftrag. Eine Orientierung bietet der Honorarrechner auf der Seite Honorar nach JVEG.
Können mehrere Strafbefehle gesammelt beauftragt werden?
Ja. Sammelaufträge werden zügig bearbeitet; das Honorar wird für jeden Text gesondert berechnet, wie es § 11 Abs. 3 JVEG vorsieht.