Drei Wege, ein Schriftstück zu übermitteln
Per Fax+49 201 85974647
Schriftstücke einfach mit Begleitverfügung faxen.
E-Mail mit Auftragsvorlage öffnen
Diese Angaben helfen
- Aktenzeichen und Bezeichnung des Gerichts oder der Behörde
- Dokumentart und gegebenenfalls Umfang der auszugsweisen Übersetzung
- Gewünschte Frist, insbesondere bei Haftsachen
- Anzahl der beglaubigten Ausfertigungen
- Maßgebliche Schreibweise des Namens laut Akte oder Ausweis
- Lieferanschrift und Ansprechpartner der Geschäftsstelle
Eine übliche Übersendungsverfügung genügt – ein besonderes Formular ist nicht erforderlich.
Postanschrift
Benjamin A. Sadr
c/o POSTFLEX PFX-532-971
Emsdettener Straße 10
48268 Greven
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–20 Uhr, Eilsachen nach Absprache auch am Wochenende. Für Haftsachen und Eilsachen rufen Sie bitte zusätzlich an, damit die Bearbeitung sofort beginnt.
Bitte senden Sie Originale nur, wenn dies ausdrücklich erforderlich ist. In der Regel genügt eine Kopie, ein Scan oder die Datei aus Ihrem Fachverfahren.