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  • Dokumentart und gegebenenfalls Umfang der auszugsweisen Übersetzung
  • Gewünschte Frist, insbesondere bei Haftsachen
  • Anzahl der beglaubigten Ausfertigungen
  • Maßgebliche Schreibweise des Namens laut Akte oder Ausweis
  • Lieferanschrift und Ansprechpartner der Geschäftsstelle

Eine übliche Übersendungsverfügung genügt – ein besonderes Formular ist nicht erforderlich.

Postanschrift

Benjamin A. Sadr
c/o POSTFLEX PFX-532-971
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Mo–Fr 8–20 Uhr, Eilsachen nach Absprache auch am Wochenende. Für Haftsachen und Eilsachen rufen Sie bitte zusätzlich an, damit die Bearbeitung sofort beginnt.

Bitte senden Sie Originale nur, wenn dies ausdrücklich erforderlich ist. In der Regel genügt eine Kopie, ein Scan oder die Datei aus Ihrem Fachverfahren.